§1 Geltungsbereich

(1) mj-consulting GmbH & Co. KG erbringt seine Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch mj-consulting GmbH & Co. KG ausdrücklich bestätigt wurden.

(3) mj-consulting GmbH & Co. KG ist jederzeit berechtigt, diese Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Bedingungen nicht nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese gemäß der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, so ist mj-consulting GmbH & Co. KG berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

§2 Zustandekommen eines Vertrages

(1) Ein Vertrag über die von mj-consulting GmbH & Co. KG zu erbringende Dienstleistung kommt mit Kenntnisnahme dieser AGB und der Auftragserteilung per Post durch den Auftraggeber sowie der Auftragsbestätigung per Post oder durch Auftragsausführung durch mj-consulting GmbH & Co. KG zustande.

(2) Die Post zur Auftragserteilung muss bei gewerblichen Auftraggebern Firmenname, Firmenanschrift, Ansprechpartner und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners und bei nichtgewerblichen Auftraggebern den vollständigen Auftraggebernamen (Vor- und Nachname) , Anschrift und E-Mail-Adresse des Auftraggebers enthalten.

§3 Leistungen von mj-consulting GmbH & Co. KG

(1) Leistungsgegenstand ist die Erbringung der vereinbarten Leistung (z. B.: Beratungstätigkeit, Software, Prüftechnik, DGUV-V3-Prüfungen, Vermittlung von sonstigen Leistungen). Leistungsgegenstand ist nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Für die Bewertung der Leistungserbringung durch mj-consulting GmbH & Co. KG ist es unerheblich, ob oder wann oder wie aus den erbrachten Leistungen resultierende Schlussfolgerungen oder Empfehlungen durch den Auftraggeber umgesetzt werden.

(2) mj-consulting GmbH & Co. KG bedient sich zur Erbringung der Leistungen in der Regel selbständiger Unterauftragnehmer. Dabei bleibt mj-consulting GmbH & Co. KG dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet. mj-consulting GmbH & Co. KG unterwirft die Leistungen der selbständigen Unterauftragnehmer einer stichprobenweisen Qualitätssicherung, deren Intensität sich nach der Dauer der Mitarbeit der Unterauftragnehmer bei mj-consulting GmbH & Co. KG und der Qualität der bisher erbrachten Leistungen richtet.

Stand Juli 2007